Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Buchung von Reisen von Lavigne Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Buchung von Reisen von Lavigne Reisen

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1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Die Anmeldung zur Reise erfolgt schriftlich oder mündlich durch den Reiseteilnehmer. Mit der schriftlichen Bestätigung der gewünschten Reiseleistungen und des Reisepreises durch Lavigne Reisen kommt der Vertrag zustande.

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung von Lavigne Reisen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und dem hierauf Bezug nehmenden Inhalt der Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen von den Leistungsträgern selbst oder anderen Veranstaltern sind für Lavigne Reisen nicht bindend. Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Kundenwünsche sind nur verbindlich, wenn sie von Lavigne Reisen ausdrücklich bestätigt sind. 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Lavigne Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Lavigne Reisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Der Reiseteilnehmer kann keine Ansprüche aus den vorstehenden Zusicherungen oder Vereinbarungen gegen Lavigne Reisen herleiten.

3. Anzahlung und Restzahlung

3.1. Mit Vertragsschluss übergibt Lavigne Reisen dem Reiseteilnehmer eine Buchungsbestätigung und einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Sicherungsschein der Reisegarant für alle auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen. Mit Erhalt ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises.

3.2. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich Lavigne Reisen das Recht vor, von der Reise nach Mahnung und Fristsetzung zurück zu treten und Schadenersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 5. Zu verlangen; in diesem Fall ist Lavigne Reisen von der Pflicht zur Erbringung der zugesagten Dienstleistungen entbunden.

3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Lavigne Reisen ist berechtigt, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nachträgliche Änderungen der einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, insbesondere den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben von Lavigne Reisen hervorgerufen worden sind. Die Rechte des Reiseteilnehmers bleiben im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß § 651a Abs. 4 und Abs.5 BGB unberührt. Lavigne Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2. Lavigne Reisen behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere bei Erhöhungen des Rohölpreises und Erhöhung der Versicherungsprämien, oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Lavigne Reisen verpflichtet sich, dem Reiseteilnehmer die Berechnungsgrundlage des geänderten Reisepreises zu übermitteln und auf dessen Wunsch zu erläutern. Gleiches gilt für den Fall der nachträglichen Erhebung von Steuern auf Flüge und andere Reiseleistungen.

4.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Lavigne Reisen den Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

4.4. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit Lavigne Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Erklärung von Lavigne Reisen über die Preiserhöhung geltend zu machen. Nimmt der Reiseteilnehmer das Ersatzangebot von Lavigne Reisen an, kommt ein neuer Reisevertrag zustande; eine geleistete Anzahlung ist anzurechnen. Lehnt der Reiseteilnehmer das neue Angebot ab, ist der ursprüngliche Vertrag aufgehoben.

4.5. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, erhält er die an Lavigne Reisen bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

5.1. Der Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Lavigne Reisen vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen.

5.2. Im Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen Lavigne Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises,
29–15 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises,
14–8 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
7–1 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.
Rücktritt am Reisebeginn 90 %.

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt die Rücktrittserklärung, die aus Beweisgründen schriftlich erfolgen sollte.

Bei Nichtanritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Lavigne Reisen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen und diese an den Kunden erstatten. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

6. Gewährleistung, Obliegenheiten des Reisenden

6.1. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, auftretende Mängel unverzüglich der von Lavigne Reisen beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Lavigne Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reiseteilnehmer spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrichtet.

6.2. Sollte von Lavigne Reisen keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet sein, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, Lavigne Reisen direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit Lavigne Reisen kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden. Leistet Lavigne Reisen nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Aufwendungen hat er gegenüber Lavigne Reisen nachzuweisen. Der Bestimmung einer Frist durch den Reiseteilnehmer bedarf es nicht, sofern Lavigne Reisen die Abhilfe endgültig verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.

6.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt oder ausnahmsweise nicht erforderlich ist. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, alles Zumutbare zu tun, um bei der Beseitigung der Störung behilflich zu sein und den Lavigne Reisen entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).

6.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

6.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lavigne Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Lavigne Reisen bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine vom Reiseteilnehmer bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Dasselbe gilt, wenn dem Reiseteilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Reiseteilnehmer schuldet Lavigne Reisen im Falle einer erfolgten Kündigung den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

6.6. Die gesetzliche Obliegenheit des Reiseteilnehmers nach §§651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Lavigne Reisen abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Lavigne Reisen erbrachten Leistungen stehen, hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monates nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Lavigne Reisen schriftlich geltend zu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Lavigne Reisen unter der in den Reiseunterlagen und der Reisebestätigung angegebenen Anschrift erfolgen.

c) Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

8. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von Lavigne Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) Lavigne Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen Lavigne Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Verjährung, Abtretungsverbot

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise, müssen innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise bei Lavigne Reisen geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschuldung an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate verkürzt für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach &§§ 651 c bis §§ 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9 unterliegen.

10. Pass, Visa-und Gesundheitsbestimmungen

Lavigne Reisen unterrichtet den Reiseteilnehmer über alle bekannten Bestimmungen von Pass,- Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Einhaltung ist der Kunde selbst verantwortlich.

11. Versicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung bei einer Versicherung. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

12. Gerichtsstand, Sonstiges

12.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt das dispositive Recht.

12.2. Der Gerichtsstand von Lavigne Reisen ist Hamburg.